Richtiges Verhalten im Strafverfahren: Ein Ratgeber fur by Carsten Schrank

By Carsten Schrank

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Diese Annah­ me ist in aller Regel falsch, aber ein vernünftiger Verteidiger wird nicht beleidigt sein, wenn er im Verfahren herausfindet, dass er von seinem Mandanten belogen worden ist. Aufrichtigkeit gegenüber dem Verteidiger ist jedoch wichtig, wenn sich Lügereien nachteilig auf die Verteidigungslinie auswirken. Ernst wird vorgeworfen, am 1 . 2 . d. J. gegen 1 4:00 Uhr in der Müllerstraße mit seinem Auto an das geparkte Fahrzeug von Erica gefah­ ren zu sein. Er soll ohne anzuhalten den Unfallort verlassen haben (vgl.

4 StPO) . Daneben sieht die Strafprozessordnung die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft vor (§ 141 Abs. 3 StPO). Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag jedoch sehr selten. Stellt sie ihn nicht, kann sich der Beschuldigte dagegen nicht beschweren (näher OLG Karlsruhe StV 1 998, 123). 2. Schriftliche Stellungnahme Nachdem der Beschuldigte die Akten kennt, und bislang zum Tat­ vorwurf geschwiegen hat, drängt es nun zu einer Stellungnahme.

8. 2002 Staatsanwaltschaft Musterstadt Gerichtsplatz 1 00001 Musterstadt In der Strafsache gegen mich 28 Js 798/02 habe ich Klara nicht an die Brust gefasst. Auf der Geburtstagsfeier kam es zu einem großen Streit. Jana ist meine Freundin. Ich flirtete mit Sabine, was Jana eifersüchtig machte. Sie fing an zu weinen. Als Klara dies mitbekam, fing sie an mich zu beschimpfen, ich sei ein Schwein, weil ich auf der Ge­ burtstagsfeier von Jana mit einer anderen Frau flirte. Ich ließ mir das nicht gefallen und ein Wort gab das andere.

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