By Stefan Arndt, Ingo Heuel
Verständlich und zugleich effektiv im Gesellschafts- und Erbrecht beraten wird immer wichtiger. Mit den Vorlagen von Arndt/Heuel ist dies nun möglich. Über 20 klassische Beratungsfelder werden mit den Vorlagen abgedeckt und helfen dem Berater die rechtserheblichen Tatsachen zu finden und daraus steuer- und gesellschaftsrechtliche Auswirkungen abzuleiten. Alle Vorlagen als Powerpoint Präsentation auf CD Rom. Leicht und individuell auf eigene Bedürfnisse anzupassen.
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Folie ist animiert; schrittweiser Aufbau Erbrecht 40 6 Erbrecht 4 65 Erbquoten 4 gesetzliche Erbquote unverheiratet verheiratet (Zugewinngemeinschaft, bei erbrechtlicher Lösung) Anzahl der Kinder 0 1 2 0 1 2 Ehegatte - - - 3/4 1/2 1/2 je Kind - 1/1 1/2 - 1/2 1/4 Eltern 1/1 0 0 1/4 0 0 Erbrecht 7 66 gewillkürte Erbfolge Erbrecht 8 41 4 Band 2 67 Testament / gemeinschaftliches Testament /Erbvertrag Testament (§ 2064 BGB) (einseitige Verfügung) 4 Inhalt Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Auflagen Teilungsanordnung Wirksamkeit Testierfähigkeit Form eigenhändig (privatschriftlich) öffentlich vor Notar gemeinschaftliches Testament (§§ 2265 ff BGB) nur von Eheleuten Vermutung der Wechselbezüglichkeit (Bindung) der Verfügungen ĺ Widerruf eingeschränkt; Bindungswirkung nach dem Tod eines Ehegatten Sonderform: Berliner Testament mit Trennungsprinzip (Vor- und Nacherbschaft) oder Einheitsprinzip (Ehegatte Vollerbe) ggfs.
1 Nr. 7 ErbStG) EHLP7RGGHV1DFKHUEHQ JHK|UWVHLQ $QZDUWVFKDIWVUHFKW$:5 EH]RJHQDXIGLH 1DFKHUEHQVWHOOXQJQLFKW]X VHLQHP1DFKODVV YHUlXHUW GHU1DFKHUEH VHLQ$:5ĺ JLOWDOV (UEDQIDOOGHV1DFKHUEHQ (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG) XQHQWJHOWOLFKHhEHUWUDJXQJ GHV$:5ĺ ohne %HGHXWXQJ Erbschaft- und Schenkungsteuer 66 %HVWHXHUXQJ1DFKHUEIDOO (§ 6 Abs.
Folie zur GmbH KG: s. : Folie ist animiert; schrittweiser Aufbau Erbrecht 40 6 Erbrecht 4 65 Erbquoten 4 gesetzliche Erbquote unverheiratet verheiratet (Zugewinngemeinschaft, bei erbrechtlicher Lösung) Anzahl der Kinder 0 1 2 0 1 2 Ehegatte - - - 3/4 1/2 1/2 je Kind - 1/1 1/2 - 1/2 1/4 Eltern 1/1 0 0 1/4 0 0 Erbrecht 7 66 gewillkürte Erbfolge Erbrecht 8 41 4 Band 2 67 Testament / gemeinschaftliches Testament /Erbvertrag Testament (§ 2064 BGB) (einseitige Verfügung) 4 Inhalt Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Auflagen Teilungsanordnung Wirksamkeit Testierfähigkeit Form eigenhändig (privatschriftlich) öffentlich vor Notar gemeinschaftliches Testament (§§ 2265 ff BGB) nur von Eheleuten Vermutung der Wechselbezüglichkeit (Bindung) der Verfügungen ĺ Widerruf eingeschränkt; Bindungswirkung nach dem Tod eines Ehegatten Sonderform: Berliner Testament mit Trennungsprinzip (Vor- und Nacherbschaft) oder Einheitsprinzip (Ehegatte Vollerbe) ggfs.