Die Minderung der Schadensersatzpflicht im spanischen Recht: by Stefanie Finke

By Stefanie Finke

Spanien gehört zu den Rechtsordnungen in Europa, die über eine allgemeine Reduktionsklausel verfügen. Die Regelung in paintings. 1.103 Código Civil erlaubt es dem Richter gemäß den Umständen des Falles den Schadensersatz zu mindern. Sowohl in der nationalen als auch in der internationalen rechtsvergleichenden Literatur wurde dem spanischen Weg bisher wenig Aufmerksamkeit gewidmet bzw. der Umstand der Minderungsmöglichkeit lediglich stereotyp erwähnt. Die vorliegende Arbeit setzt sich daher zunächst grundlegend mit den Bereichen der Haftungsbegründung und der Haftungsausfüllung im spanischen Recht auseinander. Dabei wird der Reduktionsklausel in artwork. 1.103 Código Civil besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Dies geschieht mit dem Ziel, sowohl durch optimistic als auch detrimental Erfahrungen im spanischen Recht den Prozess der europäischen Rechtsvereinheitlichung gewinnbringend zu begleiten.

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227 ital. Codice Civile; T. S. vom 15. 11. 1994, RJ 1994 Nr. 8488. Diese Gleichbehandlung ist insbesondere für die englische Rechtsordnung hervorzuheben, da diese in Bezug auf das Mitverschulden des Geschädigten, die Anwendung der contributory negligence auf das tort law beschränkt, vgl. McGregor, On Damages16 , Paras 283, 297; Allen/Hartshorne/Martin, Damages in tort, Para 4-067. Vgl. insbesondere zur englischen Rechtsprechung Finke, Minderung der Schadensersatzpflicht, Rz. 146. § 24 EAL. Kap. 2 § 1 S.

I. Die Haftungstatbestände 1. 1 Diese streng getrennte Behandlung der verschiedenen Haftungstatbestände ist bereits in Art. 089 Cc begründet,2 der als wichtigste Verbindlichkeiten den Vertrag, den Quasivertrag, die unerlaubten Handlungen und Unterlassun1 2 Santos Briz, Derecho de Daños, S. 13. Art. “ Übersetzung übernommen von Peuster, Das spanische Zivilgesetzbuch, S. 316; Bernal, Manual de derecho3 , S. 311. 47 § 2. 5 Ausdrücklich ist dieses Prinzip in Art. 6 Damit ein Dritter für den Schaden einzustehen hat, ist stets ein besonderer Grund erforderlich.

43. 35 § 1. Die Durchbrechung des Prinzips der Totalreparation onsprobleme gelöst werden sollen, ohne diese abschließend zu benennen. Nachfolgend sollen zur Konkretisierung der hier verwendeten Definitionen Beispiele für besondere und allgemeine Reduktionsklauseln gegeben werden. Dabei soll im Rahmen eines Vergleichs der Regelungsstruktur allgemeiner Reduktionsklauseln anderer europäischer Rechtsordnungen kurz auf die spanische allgemeine Reduktionsklausel in Art. 59 a. Besondere Reduktionsklauseln aa.

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