Grundriss Vollzugsrecht: Das Recht des Strafvollzugs und der by Dr. iur. Peter Höflich, Wolfgang Schriever (auth.)

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ERMESSENSRICHTLINIEN: bezwecken gleichmäßige Ermessenausübung, z. B. Nr. 2 IV 2 VV zu § 13 zu "bis zu 21 Kalendertagen" in § 13 1. Zur Erklärung (vgl. Kaiser/Schöch, § 7 Rdnr. ): 16 Teil 11. Das Recht des Strafvollzugs UNBESTIMMTER RECHTSBEGRIFF: ein Begriff, der aus sich heraus nicht verständlich ist, sondern mit einem dem Willen des Gesetzgebers entsprechenden - hinreichend bestimmten Rechtsgehalt ausgefüllt werden muss. Dabei sind alle entscheidungserheblichen Gesichtspunkte des Einzelfalles zu berücksichtigen.

Tab. 6. Vollstreckungsplan VOLLSTRECKUNGSPLAN (Beispiel NRW) Vollzugsdauer bis 24 Monate Vollzugsdauer mehr als 24 Monate Zuständige Verbüßungsanstalt richtet sich nach den "allgemeinen Merkmalen" des Vollstreckungsplans (§ 152 Abs. 1 u. ) - Erst-Regelvollzug - "auf freiem Fuß" - Nationalität Einweisungsanstalt (§ 152 Abs. 2 S. 1) (= formale Klassifizierung) (= individuelle Klassifizierung) Behandlungsuntersuchung (§ 6) Über zuständige Verbüßungsanstalt wird "nach Gründen der Behandlung und Eingliederung" entschieden (§ 152 Abs.

Hieraus ergeben sich die Behandlungsempfehlungen: Förderung des Kontakts zur Freundin; Hilfe bei der Schuldenregulierung/Schuldnerberatung; kontinuierlicher Arbeitseinsatz; Teilnahme an einer Ausbildungsmaßnahme zum Schlosser. 7. eine gravierende Straftat begangen; damit ist zu befürchten, dass er auch den offenen Vollzug zu Straftaten missbrauchen wird, § 10 I. Er ist daher für den offenen Vollzug derzeit nicht geeignet und somit in eine Anstalt des geschlossenen Vollzugs einzuweisen. Es kommt die JVA Geldern in Betracht, in der er eine Schlosserausbildung absolvieren kann.

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