By Thomas Vormbaum
Die moderne Strafrechtsgeschichte als Teil der juristischen Zeitgeschichte befasst sich mit der Rechtsentwicklung in unserer Rechtsepoche. Das Buch bietet eine anschauliche Darstellung der (vorwiegend deutschen) Strafrechtsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert. Die j?ngste Entwicklung wird in einem abschlie?enden Kapitel als „juristisches Zeitgeschehen" behandelt. Das Buch ist allgemein verst?ndlich geschrieben, die Lekt?re setzt jedoch Schulkenntnisse in allgemeiner Geschichte und Grundkenntnisse des Strafrechts voraus.
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Einführung in die Interpretationstechnik der Objektiven Hermeneutik
Das von Ulrich Oevermann begründete Verfahren der Objektiven Hermeneutik stößt vor allem in den Sozial- und Erziehungswissenschaften auf breites Interesse. Die zentrale methodologische Idee der Objektiven Hermeneutik besteht darin, die Rekonstruktion der Sinnstrukturen der sozialen Wirklichkeit methodisch an textliche Protokolle dieser Wirklichkeit zurückzubinden.
Kultureinrichtungen in Deutschland befinden sich in einer doppelten Krise: einerseits wird die Finanzierung durch Bund, Länder und Kommunen immer unsicherer, andererseits fehlt es an langfristiger strategischer Ausrichtung. Das Buch gibt kompetent und deutlich Antworten auf diese Krisensituation und zeigt Wege für die Zukunft auf.
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Mit Recht wird daher Kant von einer verbreiteten Auffassung als Begründer der Rechtsstaatsidee angesehen. Was rechtlicher Zustand ist, folgt aus dem Rechtsbegriff: Recht ist „der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür jedes anderen nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann“44. Aus diesem Rechtsbegriff und aus dieser Rechtfertigung des Staates ergeben sich Folgerungen für das Strafrecht. Ist das Prinzip des Strafrechts – als Anwendung des Rechtsprinzips – ein kategorischer Imperativ, so kann es nicht zur Disposition für empirische Zwecke stehen.
Einführung: Beccaria. Strafrechtskritiker und Strafrechtsverstärker, in: Beccaria, Verbrechen, S. ; W. Küper, Cesare Beccaria und die kriminalpolitische Aufklärung des 18. ), C. B. Die Anfänge moderner Strafrechtspflege in Europa. Heidelberg 1989. Zu ihm: Mario A. , Aufklärung und Strafrecht, S. ; zur Bedeutung von Sonnenfels für die Abschaffung der Folter in den habsburgischen Besitzungen s. auch E. Dezza, Der Feind der Wahrheit. Das Verteidigungsverbot und der Richter als „Faktotum“ in der habsburgischen Strafrechtskodifikation (1768–1873), in JJZG 9 (2007/2008), Fußn.
R. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Bd. V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung. a. 1978, S. 388 ff. 1870: Reichsstrafgesetzbuch – 1877/1879: sog. Reichsjustizgesetze (Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Konkursordnung, Rechtsanwaltsordnung) – 1896/1900: Bürgerliches Gesetzbuch – 1897: Überarbeitung des (noch vom Deutschen Bund erstellten, 1871 zum Reichsgesetz transformierten) Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches, nunmehr „Handelsgesetzbuch“, ferner 1884 das Aktiengesetz und 1892 das GmbH-Gesetz.