Die Genese einer Union der 27 by Unknown.

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Biology and Regulation of Blood-Tissue Barriers

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S. 425-434. Lippert, Barbara/Umbach, Gaby, 2004: EU-Beitritt als Herausforderung für die Verwaltungen in Mittel- und Osteuropa: Uniformer Europäisierungsdruck – individuelle Entwicklungspfade, in: Lippert, B. ), S. 111-138. Marks, Gary, 1993: Structural Policy and Multilevel Governance in the EC, in: Cafruny, A. /Rosenthal, G. ), The State of the European Community. , S. 391-410. Mattli, Walter, 1999: The Logic of Regional Integration. Europe and Beyond, Cambridge. Maurer, Andreas, 2000: Die institutionelle Ordnung einer vergrößerten Europäischen Union – Optionen zur Wahrung der Handlungsfähigkeit, in: Lippert, B.

I-23 (1) ab und passte die Sprache des Vertrags der Realität an: Nach seinem Konzept ist die qualifizierte Mehrheitsentscheidung der Grundsatz. Auch der Anwendungsbereich dieses Grundsatzes wurde konsequent weiter ausgebaut. Während die qualifizierte Mehrheitsentscheidung bei jeder Vertragsänderung und auch unter dem Verfassungsvertrag immer mehr Bereiche erfasst, ist die Stimmengewichtung, also die Frage, welchem Staat in ihrem Rahmen welches Gewicht beikommen wird, immer wieder heftig umstritten.

Die Präsidentschaft des Ministerrates wechselt bislang halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten. Vom Konzept der Rotation sieht auch der Verfassungsvertrag grundsätzlich nicht ab (Art. I-25 (7) VVE), doch enthält der Vertrag keine Beschränkung bezüglich des Innehabens des Vorsitzes auf ein halbes Jahr, vielmehr wird eine einjährige Präsidentschaft angestrebt. Eine Ausnahme vom Rotationsprinzip bildet die Ratsformation „Auswärtige Angelegenheiten“, die nach dem Konzept des VVE verselbständigt und deren Vorsitz ständig vom „Außenminister“ ausgeübt worden wäre.

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